Seit am 13. Mai 2014 der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Urteilen (AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden hat, dass Klauseln über Kreditbearbeitungskosten in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind, fordern Betroffene erneut ihr Geld von Banken und Sparkassen zurück.
Leider ist es anscheinend gar nicht so einfach, trotz der Urteile des BGH die erhobenen Kreditbearbeitungskosten zurückzubekommen.
Hier berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen: Für keine Ausrede zu Schade - Banken und Sparkassen verweigern weiter die Rückerstattung der Kreditbearbeitungskosten
Auch die Verbraucherzentrale Bayern meldet: Nichts als Ausreden - Viele Banken und Sparkassen weigern sich, Kreditbearbeitungskosten zurück zu erstatten
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