Das Bundesgesundheitministerium will mit zwei neuen Pflegestärkungsgesetzen ab Januar 2015 deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Mit dem ersten Gesetz ab 2015 sollen u.a. die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.
Allerdings werden auch alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4 Prozent angehoben. Für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ende 2012/Anfang 2013 eingeführt worden sind, wird für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Anpassung um
2,67 Prozent vorgenommen.
Später sollen u.a. neue Pflegestufen eingeführt werden (5 anstatt wie bisher 3 Pflegestufen) Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen.
Umfassende Informationen zu den neuen Pflegestärkungsgesetzen finden Sie hier: Bundesgesundheitsministerium - was ändert sich ab 2015 in der Pflege?
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