Die Verbraucherzentrale macht darauf aufmerksam, dass telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters als Werbeanrufe gelten, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das gilt auch dann, wenn der Anruf anlässlich einer Kundenreklamation erfolgt.
Quelle und weitere Details dazu: vzbv zu telefonischen Kundenbefragungen
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