Wegen der Niedrigzinsen versuchen manche Bausparkassen, ihre "Altkunden" mit noch gut verzinsten Bausparverträgen zehn Jahre nach der Zuteilung loszuwerden; also zu kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass dies "für den Regelfall" zulässig sei.
Mit anderen Worten: es gibt auch Fälle, bei denen nicht jeder Vertrag zehn Jahre nach Zuteilung gekündigt werden darf.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat verschiedene Fallkonstruktionen beschrieben, bei denen sich ihrer Auffassung nach die Versicherten gegen eine Kündigung wehren können (mit kostenlosen Musterbriefen zum Downloaden): vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...