Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Kinderzuschlag je Kind bis zu 170 Euro monatlich. Durch den Kinderzuschlag kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
- für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird,
- das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt,
- das Bruttoeinkommen die je nach Familie unterschiedlich hohe Obergrenze nicht überschreitet,
- zusammen mit dem Kinderzuschlag das Einkommen so hoch ist, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Der Online-Check fragt Daten zur persönlichen Situation, zum Einkommen und den Wohnkosten ab. Außerdem wird darüber informiert, wo der Antrag gestellt werden kann und welche Unterlagen für dafür erforderlich sind.
Links:
- Direkt zum Kinderzuschlags-Check: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/kinderzuschlag.html
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