Die Korallen wurden sichergestellt, denn: Korallen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz gehandelt werden.
Diese Genehmigung konnte die Urlauberin, die die Korallen als Dekorationsmaterial verwenden wollte, nicht vorlegen.
Durch den Kauf von geschützten Pflanzen oder Tieren und Waren tragen Millionen von Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Der Zoll rät deshalb dringend vom Kauf solcher Souvenirs ab. Denn nur, wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen nachlassen.
Linktipps:
- Die kostenlose App vom Zoll "Zoll und Reise" hilft Reisenden u.a. dabei herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind. Infos zur App: www.zoll.de/zoll_und_reise_node.html
- Für eine eigene unverbindliche Recherche eignet sich auch die Webseite www.artenschutz-online.de
- Der aktuelle, kostenlos herunterladbare Souvenirführer von der Natur- und Umweltschutzorganisation "WWF" (PDF, 2.3 MB): WWF Souvenirführer 2017