Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass für Betroffene des VW-Abgasskandals die Gewährleistungsfrist Ende 2017 wohl ausläuft; denn das Unternehmen hat für die betroffenen Autos in Aussicht gestellt, sich nur bis Ende 2017 nicht auf die Verjährung zu berufen. Wer Ansprüche stellen möchte, muss daher vorher aktiv werden.
Weitere Infos dazu und welche Möglichkeiten Betroffene haben in diesem Artikel: verbraucherzentrale-rlp.de/vw-abgasskandal-gewaehrleistungsfrist
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