Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.04.2018 entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.
Gegen dieses Programm hatte ein Verlag geklagt, weil er auch auf Internetseiten redaktionelle Inhalte anbietet - und sich die durch Werbung auf diesen Seiten finanzieren. Mit dem Computerprogramm AdBlock Plus lässt sich solche Werbung unterdrücken.
Quelle mit weiteren Details dazu: Pressemitteilung Bundesgerichtshof Nr. 78/2018
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