Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, sollen ab dem 1. Januar 2019 durch das neue Gesetzliche Krankenversicherung-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu
gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden.
Selbstständige mit geringem Einkommen sollen demnach ebenfalls spürbar entlastet
und Beitragsschulden abgebaut werden. Ein Teil der Überschüsse und
Finanzreserven der Krankenkassen sollen den Versicherten wieder zu Gute
kommen. Beitragszahler werden demnach um rund 8 Mrd Euro jährlich entlastet.
Den Referentenentwurf dazu gibt es hier (PDF, 151 KB): Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...