Donnerstag, 6. September 2018

Ausweiskopien zum Identitätsnachweis im Internet sind zulässig

Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass Ausweiskopien zum Identitätsnachweis im Internet zulässig sind.

Denn immer häufiger werden Internetnutzer aufgefordert, ihre Ausweisdaten zu Identifikationszwecken anzugeben, etwa auf Immobilienportalen oder bei der Eröffnung eines Kontos. Dies geschieht meist als Kopie oder per Videoübertragung.

Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2017 ist diese Form des Identitätsnachweises bei Online-Anbietern grundsätzlich erlaubt. Der Verbraucher muss dem Speichern seiner Ausweis- oder Passdaten allerdings zustimmen.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt: Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollten Verbraucher auf der Kopie schwärzen. Das Bild und der Name des Ausweisinhabers, das Gültigkeitsdatum des Ausweises und die ausstellende Behörde sollten ausreichen.

Ebenfalls wichtig für Verbraucher: Die Portale dürfen die Ausweisdaten nicht an Dritte weitergeben, selbst dann nicht, wenn der Ausweisinhaber zustimmt. Die Portale sind darüber hinaus an die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden.

Kopien des Ausweises zur Feststellung ihrer Identität sollten Verbraucher nur äußerst sparsam einsetzen und nur seriösen Portalen anvertrauen. Es mehren sich Berichte über kriminelle Machenschaften im Internet mit gestohlenen Ausweisdaten (siehe unter anderem hier).  
Quelle: vz Bayern

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