Dienstag, 4. September 2018

Geringere Kosten für private Krankenversicherung durch Zusatztarif?

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter ab, denn die Beiträge bleiben trotz Zusatzvereinbarung oft sehr hoch und das angesparte Geld kann zudem verloren gehen.

Hintergrund: Mit einem Beitragsentlastungstarif können privat versicherte Verbraucher für hohe Krankenversicherungsbeiträge im Alter vorsorgen. Durch Zusatzzahlungen in den Jahren mit besserem Einkommen sollen die Beitragserhöhungen im Alter weniger hoch ausfallen.

Charlotte Henkel von der Verbraucherzentrale Hamburg meint dazu:

  „Was plausibel klingt, hat seine Tücken. Das angesparte Kapital wird zum einen nur sehr niedrig verzinst und zum anderen nicht ausgezahlt, wenn der Betroffene zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.

Außerdem haben im Todesfall die Erben das Nachsehen; denn die Sparsumme wird nicht ausgeschüttet.

Normalerweise dient das angesparte Geld dazu, die Beiträge von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen - obwohl die Einkünfte vieler Menschen beim Renteneintritt sinken.

Henkel berichtet: „In einem uns vorliegenden Fall musste ein hochbetagter Rentner monatlich 700 Euro für seinen Versicherungsschutz und zusätzlich weiterhin Geld für die Beitragsentlastung berappen.“ Die getroffene Zusatzvereinbarung gilt in der Regel bis zum Lebensende.

Fazit: Ein Tarifwechsel spart am Ende oft mehr Geld. Sinnvoll könne der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können.

Quelle: vz Hamburg  

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