Mittwoch, 12. September 2018

Stichprobe: Alkohol aus dem Internet und der Jugendschutz

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in diesem Frühjahr bei einer Stichprobe mit 16 Online-Händler getestet, inwieweit sie den Jugendschutz bei der Bestellung von alkoholischen Getränken sicherstellen.

Gesetzlich geregelt ist, dass Hochprozentiges – wie beispielsweise Wodka – nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf. Für Wein, Bier und Sekt liegt die Grenze bei 16 Jahren.

Ernährungsexpertin Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale resümiert: „Das Ergebnis der Stichprobe im Internet ist erschreckend. Nur die Hälfte der kontrollierten Anbieter weist auf ihren Produktseiten auf entsprechende Altersbeschränkungen hin“

Demnach gaben bei der Stichprobe lediglich zwei Händler an, dass sie das Alter bei Übergabe - beispielsweise durch den Paketboten - tatsächlich kontrollieren und die alkoholischen Getränke nur an Berechtigte abgeben. Immerhin erwähnen 14 von 16 Online-Shops in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass nur Volljährige bestellen dürfen oder weisen darauf hin, dass alkoholische Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden.

Die Ergebnisse des Marktchecks mit den Details sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/marktcheck-alkohol-aus-dem-netz als kostenloser PDF-Download zu finden.

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