Samstag, 8. September 2018

Kein Alkohol in der Schwangerschaft - dem Kind zuliebe!

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rut anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2018 werdende Mütter auf, bewusst auf Alkohol zu verzichten.

Denn Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen - den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zum Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Kinder mit FASD können in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung dauerhaft stark beeinträchtigt sein.

Um werdende Mütter für die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA für Schwangere und ihre Partner verschiedene Informationsplattformen zur Entstehung und Vermeidung von Fetalen Alkoholspektrumstörungen an.

Sie unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp.

Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter https://www.iris-plattform.de. Für Mitarbeitende in der Schwangerenvorsorge steht ein Leitfaden für die Beratung von alkoholkonsumierenden Schwangeren zur Verfügung.    |   Quelle: BZgA

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