Auch für "Otto-Normal-Verbraucher" ist in manchen Situationen ein Polizeiliches Führungszeugnis nötig; z.B. zur Bewerbung für Arbeiten, bei denen eine "einwandfreie Weste" naturgemäß vorausgesetzt wird; das können u.a. Tätigkeiten im Umgang mit Geld und der Sicherheit sein.
Seit dem 31. August 2018 erhalten EU-Bürger nach Beantragung nur noch das "Europäische Führungszeugnis".
Vor diesem Datum hatten die Antragsteller noch die Wahl zwischen einem "normalen" Führungszeugnis und dem "Europäischen Führungszeugnis" - nun gibt es nur noch Letzteres.
Weitere Infos darüber gibt es hier: Bundesamt für Justiz / Europäisches Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger künftig verpflichtend
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