Das Brexit-Abkommen ist nach langen Verhandlungen nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs in Kraft getreten. Die Marktwächter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) machen darauf aufmerksam, dass dies auch auf den digitalen Wareneinkauf Auswirkungen hat.
Denn bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer wieder Verbraucher darüber, dass plötzlich und unerwartet Zölle, Einfuhrsteuern und andere Gebühren bei online eingekauften Waren anfallen.
Den betroffenen Verbrauchern war bei der Erhebung der Extragebühren mitunter nicht bewusst, dass sie bei einem Nicht-EU-Händler shoppen. Denn die Internetauftritte der Händler waren komplett auf Deutsch und die Website endete oft mit der Top-Level-Domain „de“.
Außerdem berichten Verbraucher, dass nicht aureichend hingewiesen worden sei, dass die Waren aus dem Vereinigten Königreich verschickt würden. Auch ausbleibende und verspätete Lieferungen oder Probleme beim Widerruf und der Rücksendung begründen Händler mit dem Brexit. Der vzbv prüft in diesen Fällen, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden können. | Quelle: vzbv
Weitere Infos sowie Probleme beim Online-Shopping melden
Verbraucher können Beschwerden wegen Brexit-Problemen (auch wegen anderen verbracherrelevanten Ärgernissen) beim vzbv online einreichen. Und hier finden Verbraucher außerdem umfassende Informationen, was bei Online-Käufen aus dem Vereinigten Königreich zu beachten ist: ➝ vzbv / Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?
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