Mittwoch, 7. Juli 2021

Unfreiwillige Konto-Kündigungen: Nun auch Pfändungsschutzkonten betroffen

Viele Banken haben in den letzten Jahren - ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden - ihre Gebühren erhoben oder ihre Kontomodelle geändert. Nach dem Prinzip "Schweigen bedeutet Zustimmung".

Laut dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 können Banken die Zustimmung allerdings nicht uneingeschränkt von ihren Kunden einholen. Für die Kunden bedeutet dies, dass sie eventuell Gebühren von ihrer Bank zurückfordern und Vertragsänderungen rückgängig machen können.*

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, haben sich nach dem BGH-Urteil zu den Bankentgelten zunehmend Verbraucher über Kontokündigungen durch ihre Bank beschwert. Und jetzt trifft es scheinbar auch noch Pfändungsschutzkonten.

Dagegen können Betroffene jedoch Widerspruch einlegen. Mehr dazu von der Verbraucherzentrale (mit kostenlosem Musterbrief): ➝  Pfändungsschutzkonten im Visier der Banken 

*Siehe diesen Artikel der Verbraucherzentrale NRW:

                           ➝   Unzulässige Vertragsänderungen - So können Sie Bankgebühren zurückfordern

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