Dienstag, 6. Juli 2021

Verbot von Einwegkunststoff-Produkten: die Alternativen

Wegen der neuen Einwegkunststoff-Verbotsverordnung ist seit dem 03.07.2021 Schluss mit bestimmten Einwegkunststoff-Produkten; dies betrifft u.a. Wattestäbchen, Plastikgeschirr und Styropor-Becher.

Auch für Gastronomen und Einzelhändler in Deutschland sind nun andere Zeiten angebrochen; sie dürfen Lebensmittel oder Getränke zum Außer-Haus-Konsum nicht mehr in Einwegkunststoff-verpackungen verkaufen (nur noch der Verbrauch entsprechender Restbestände ist erlaubt).

Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu:
"Leider führt das Verbot von Einwegkunststoff dazu, dass augenscheinlich kompostierbare oder ,biologische' Einwegverpackungen aus Naturmaterialien wie Pappe, Bambus oder Zuckerrohr als Alternativen zum Einsatz kommen. Die sehen zwar nach öko aus, sind es aber oft nicht."

Erst ab 2023 ist die Gastronomie dazu gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten; wobei diese nicht teurer sein dürfen als Produkte in der Einwegverpackung. (Eventuell dürfen sich Verbraucher spätestens im Herbst/Winter 2022 auf eine vorsorgliche Preiserhöhung bei den entsprechenden Produkten einstellen.)

Weitere Infos von der Verbraucherzentrale Bayern:

                                          ➝   Plastik-Verbot ab Juli: Das sind die Alternativen 

Zum Thema: Auch To-go-Verpackungen mit Bio-Image schaden der Umwelt

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