In den letzten Tagen hat das Wetter in einigen Gebieten Deutschlands für etliche Schäden gesorgt. Solche Schäden nennt man in der Versicherungsbranche "Elementarschäden". Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.
Vorraussetzung hierbei ist, dass solche Schäden durch die Natur verursacht wurden. Wird beispielsweise ein Auto dadurch beschädigt, dass Schnee von einem Baum darauf fällt, kann sich eine entsprechende Versicherung unter Umständen weigern, dafür aufzukommen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass Betroffene bestimmte Pflichten erfüllen müssen, damit eine Versicherung im Schadensfall zahlt. Und je nach Schadensart greift die eine oder andere Versicherung (Elementarschadenversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung).
Worauf bereits Geschädigte achten müssen, damit eine Versicherung zahlt und was Verbraucher schon bei der Auswahl einer Versicherung wissen sollten, erklärt die Verbraucherzentrale hier:
➝ Versicherungsschutz für Elementarschäden
Beliebteste Artikel
-
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat am 3. Mai 2016 die Plattform "Forum Lebensmittel und Ernährung" gestartet. Dort können Verbr...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Über Verbraucherbeschwerden und eine eigene Recherche ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Heizölhändler aufmerksam geworden, d...