Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 30.10.2014 entschieden, dass wenn ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos abbricht, er demjenigen
Schadensersatz schuldet, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt.
Der konkrete Fall: Eine Gewerbetreibende stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis
von 1 Euro in der Internetauktion des Anbieters eBay zum Verkauf ein. An der Autktion beteiligte sich ein Mann mit einem Maximalbetrag von 345 Euro. Die Frau veräußerte noch während der laufenden eBay-Auktion den Gabelstapler
für 5.355 Euro anderweitig und brach die Auktion ab. Zu
diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Betrag von 301 Euro
Höchstbietender. Der Mann verlangte dann wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages von der Frau Schadensersatz.
Das Schadensersatzbegehren war erfolgreich; der 28.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kläger 5.054 Euro
zugesprochen. Urteil vom 30.10.2014 (28 U 199/13). Quelle mit weiteren Details: Pressestelle Oberlandesgericht Hamm / Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion
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