Was soll man als Kunde tun, wenn man einer Rechnung nachweislich widersprochen hat und das Unternehmen daraufhin mit einem SHUFA-Eintrag droht, falls nicht gezahlt wird? Ist man daher aus Angst vor einem SCHUFA-Eintrag quasi gezwungen, trotz Widerspruch zu zahlen?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kennt solche Fälle und erklärt die Rechtslage dazu aus ihrer Sicht hier: Der SCHUFA-Eintrag als Drohung
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