Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, dass die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist. Dies habe das Landgericht Hamburg auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt (Urteil vom 4. November 2014, Az.: 312 O 17/14). Die Verbraucherzentrale dazu: Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen.
Quelle mit weiteren, wichtigen Details: vz Hamburg / Vattenfall Gaspreisklausel unwirksam
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