Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, dass die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist. Dies habe das Landgericht Hamburg auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt (Urteil vom 4. November 2014, Az.: 312 O 17/14). Die Verbraucherzentrale dazu: Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen.
Quelle mit weiteren, wichtigen Details: vz Hamburg / Vattenfall Gaspreisklausel unwirksam
Beliebteste Artikel
-
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ga...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...