Mittwoch, 12. November 2014

Geld auf dem Konto bald weniger sicher

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in der nächsten Zeit eventuell einen Brief von Ihrer Bank bekommen mit der Information, dass die Einlagensicherung des Instituts ab dem 01.01.2015 von 30% auf  20 % gesenkt wird.

Diese Änderung betrifft nicht die gesetzliche Einlagensicherung der Banken (die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 € *) sondern den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Zahlreiche private Banken sind freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der einen höheren Schutzumfang bietet - und um den geht es hier in diesem Artikel.

*Gültig für deutsche Banken / Kreditinstitute mit Ausnahme der institutsichernden Einrichtungen; siehe auch wiki: EAEG / institutssichernde Einrichtungen

Um was es da jetzt genau geht: Einlagensicherungen sind dazu da, dass im Falle einer Insolvenz des Geldinsituts die Kunden mit ihrem Guthaben "abgesichert" sind; also dass sie ihr Geld auf dem Konto trotz Insolvenz bis zu einer bestimmten Höhe von der Bank ausbezahlt bekommen. Die Höhe der Sicherungsgrenze in Prozenten errechnet sich anhand der Höhe des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Die konkrete Höhe der Einlagensicherung in € kann also von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen

Beispiel: Liegt die freiwillige Sicherungsgrenze einer Bank bei 5 Mio. € sind alle Einlagen, die jeder einzelne Kunde bei dieser Bank hat, bis zu dieser Höhe geschützt. Mit anderen Worten: Auch wenn mehrere Kunden Einlagen in Höhe von jeweils 5 Mio. € bei derselben Bank haben, sind sie vollständig abgesichert. Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen jedes einzelnen Kunden einer Bank.

Da sagen sich jetzt sicherlich viele Leser: "5 Mio. € -  so viel habe ich sowieso nicht und werde wohl auch nie in diesem Leben auf ein so hohes Guthaben kommen".

Geplant sind allerdings weitere Senkungen:

  • ab 1. Januar 2020: von 20 % auf 15 %
  • ab 1. Januar 2025: von 15 % auf 8,75 %
Bei den durch den Einlangefonds geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht geschützt werden übrigens Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.

 Auch beachtenswert: bei neu aufgenommenen Banken in den Bankenverband starten diese Banken bei der freiwilligen Einlagensicherung mit einem geringeren Schutz für den einzelnen Kunden. Die Sicherungsgrenze für diese in den Einlagensicherungsfonds neu aufgenommene Institute beträgt bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres ihrer Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds grundsätzlich nur 250.000 €.

Wenn Sie sich jetzt fragen, wie hoch eigentlich die Einlagensicherung ihrer Bank ist (denn - wie am Anfang bereits erwähnt - die Sicherungsgrenze ist abhängig von der Höhe des haftenden Eigenkapitals der Bank): beim Bankenverband gibt es ein Online-Formular - dort können Sie die Sicherungsgrenzen ihrer Bank abfragen, sofern sie am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirkt: Sicherungsgrenze abfragen

Hier gibt es weitere Informationen zu dem Thema:  Bankenverband / Einlagensicherung

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