Die Gefahr, heutzutage übervorteilt und abgezockt zu werden, ist bekanntlich gestiegen. Und gerade Kinder/Jugendliche sind mittlerweile begehrte Zielobjekte. Daher kann man eigentlich gar nicht früh genug damit anfangen, Heranwachsende für entsprechende Gefahren zu sensibilisieren und rechtlich zu schulen. In Nordhrein-Westfalen werden daher in Zukunft auch Arbeitsrichter in Schulen unterrichten, um rund um das Thema "Arbeitsrecht" Wissen zu vermitteln.
Hier die Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen:
Auch Arbeitsrichter unterrichten künftig Rechtskunde an Schulen
Justizminister: "Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar"
Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die
Landesregierung eine Daueraufgabe. Das hat Justizminister Thomas
Kutschaty jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres deutlich gemacht. "Ein
Grundwissen über das Recht ist in einem Rechtsstaat unabdingbar. Deshalb
haben wir das Thema 'Rechtskundeunterricht' auch in unseren
Koalitionsvertrag mit aufgenommen", so der Justizminister.
In diesem
Schuljahr bietet die Justiz erstmals an, dass Arbeitsrichterinnen und
Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülerinnen
und Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen
Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Ich würde mich daher freuen,
wenn möglichst viele Schulen unser Angebot annehmen würden", so
Kutschaty, der gleichzeitig ankündigte, die Finanzmittel für den
Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr
Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche
Angebot weiter auszubauen.
Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum
Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen
aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der
illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe
Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf
die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen
Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften
verteilt wird.
Als Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften
sollen künftig auch Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
Amtsanwälte eingesetzt werden. "Damit erreichen wir, dass noch mehr
Justizexperten dank ihrer Berufserfahrung aus der Rechtspraxis berichten
werden", freut sich der NRW-Justizminister. Auch ein neues Lehrbuch zur
Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.
Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient
einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten
widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an
allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und
Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.
Pressemitteilungen des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, vom 23.08.2012
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