Montag, 13. August 2012

Last-Minute im Trend - aber oft trügt der Schein

Reisen nicht immer billiger - Leistungen nicht immer gut

Immer mehr Verbraucher buchen ihre Reise aus unterschiedlichen Gründen spontan. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen aber warnt: Last-Minute-Reisen sind nicht immer ein Schnäppchen.
Reisende sollten nachfolgende Tipps beachten:
  • Nicht zu schnell buchen, ob per Klick oder im Reisebüro. Denn Reiseverträge sind nicht widerrufbar. Dies gilt auch für Abschlüsse im Internet.
  • Angebote und Preise verschiedener Portale und Reiseveranstalter vergleichen. Ein Last-Minute-Angebot eines Reiseveranstalters kann teurer sein als das Standardangebot eines anderen. Auch nicht von Werbeaussagen und Werbeikonen blenden lassen.
  • Nicht nur Preise, sondern auch die Leistungen prüfen. Maßgeblich für Pauschalreisende sind die Beschreibungen des Reiseveranstalters im Prospekt oder im Netz, nicht das Prospekt des Hotels. Haben zwei Veranstalter das gleiche Hotel mit unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen im Angebot, so haftet jeder nur für seine Zusicherungen. 
  • Immer auf den Endpreis achten. Internet-Reiseportale (Reisevermittler) verkaufen mittels Voreinstellung gerne Zusatzleistungen gleich mit, zum Beispiel im "RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial". Will der Buchende diese Versicherung nicht, muss er die Voreinstellung wegklicken. Solche Voreinstellungen sind nach EU-Verordnung auch bei Reisevermittlern unzulässig.
  • Je nach individueller Urlaubsgestaltung können All-Inclusive-Angebote gut und günstig sein, soweit man prüft: Was ist bei wem drin in All-Inclusive? 
  • Über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes (Pass, Visum, Impf- und Zollbestimmungen) sollte man sich selbst informieren.
  • Besonders wichtig: Den Reisepreis erst zahlen, wenn ein gültiger Sicherungsschein ausgehändigt wurde, notfalls erst am Flughafen. Nur mit Sicherungsschein ist man bei Insolvenz des Reiseunternehmens abgesichert. In der Regel ist der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt. Unbedingt prüfen, ob er für die bestimmte Reisezeit auch gültig ist. Bei Zahlung per Kreditkarte darf erst abgebucht werden, wenn man die Reisebestätigung inkl. Sicherungsschein erhalten hat. Das Risiko einer früheren Abbuchung kann jedoch bei unseriösen Anbietern nicht ausgeschlossen werden.
Hilfe zum Thema Reiserecht gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-02, Mo bis Do von 10 bis 16 Uhr (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter) oder auch per E-Mail.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Niedersachsen

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