Freitag, 24. August 2012

Keine Bearbeitungsgebühr für Kredite - Mit Musterbrief unberechtigtes Entgelt zurückfordern

Auf Banken und Sparkassen werden hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zukommen. Dabei geht es um die Erstattung von unzulässigen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen. Durch eine von einer beklagten Sparkasse zurückgenommene Revision vor dem Bundesgerichtshof ist ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Dresden Az.: 8 U 562/11 rechtskräftig geworden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Verbraucher jetzt bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche mit individueller Beratung und mit einem Musterbrief.
Seit Jahren sind Bearbeitungsgebühren für Kredite ein Streitfall. Regelmäßig verlangen
Banken und Sparkassen diese zusätzlich zu den Zinsen. In dem sächsischen Fall, der bis vor dem Bundesgerichtshof ging, handelte es sich dabei um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Prozent vom ursprünglichen Kreditbetrag. Bei einem Darlehensbetrag von 10.000 € sind das immerhin 200 €.

Begründet haben die Geldhäuser ihre Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden."Einmal mehr wollten damit Banken und Sparkassen sich für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, vom Kunden bezahlen lassen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dass dies unzulässig ist, ist bekannt – dennoch werden immer wieder derartige Preisklauseln kreiert." Gerichtliche Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert. Die Erfahrung dabei ist, dass verbraucherfreundliche erst- und zweitinstanzliche Urteile von den Kreditinstituten nicht anerkannt werden.

So hatten im Fall der strittigen Bearbeitungsgebühr schon mehrere Gerichte darunter auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe (Az.: 17 U 192/10 rk.) und Bamberg (AZ.: 3 U 78/10 rk.) deren Unzulässigkeit erklärt. Zeigt sich dann in einem ausgewählten Verfahren, wie dem der Chemnitzer Sparkasse, dass auch der Bundesgerichtshof wahrscheinlich zu Lasten des Kreditinstitutes entscheidet, wird durch den Anbieter die Revision zurückgenommen. Damit bleibt den anderen Unternehmen die Möglichkeit, weiterhin den Standpunkt zu vertreten, dass die Angelegenheit noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Und so ist auch erfahrungsgemäß vorprogrammiert, dass einzelne uneinsichtige Institute die Rückzahlung weiterhin verweigern werden. Betroffene sollten das der Verbraucherzentrale Sachsen melden.

Zur Abwehr von Ansprüchen wird von Banken und Sparkassen des Weiteren auch immer wieder der Einwand der Verjährung vorgebracht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wurde ein Kredit innerhalb kurzer Zeit umgeschuldet und somit eine weitere Bearbeitungsgebühr gefordert, kann in beiden Fällen das Geld zurückgefordert werden. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass bei laufenden Krediten, die bereits vor 2009 abgeschlossen wurden, hinsichtlich der Rückerstattung noch keine Verjährung eingetreten ist.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen, vom 24.08.2012

Beliebteste Artikel