Dieser Eindruck wird durch eine beigefügte gelbe Haftnotiz mit handschriftlichen Grüßen einer vermeintlich guten Bekannten verstärkt. Sie empfiehlt das Produkt wärmstens, wörtlich heißt es da:
"Liebe Elke, meine Beschwerden sind alle weg! Das ist auch etwas
für Dich. Liebe Grüße …". Die dann folgende Unterschrift ist aber völlig unleserlich. Dennoch mag der flüchtige Leser glauben, dass es jemand gut mit ihm meint. Die 25 Cent Briefmarke und weitere Indizien entlarven die Sendung jedoch als Massendrucksache.
Durch die vermeintlich persönliche Notiz wirkt diese Art von Werbepost auf den ersten Blick wie ein freundschaftlicher Rat, die Kaufbereitschaft wird gesteigert.
Angepriesen wird nach allen Regeln des Marketings für Nahrungsergänzungsmittel eine chinesische "Wunderbeere" namens NingXia, auch bekannt unter dem Namen Goji-Beere, zu deutsch Wolfsbeere. Goji-Beeren werden gerne als wahre Gesundheits- und Anti-Aging-Sensation beworben Nahezu alles, was der Mensch an Beschwerden haben kann, soll durch das angebliche Wundermittel NingXia verschwinden oder gar nicht erst auftauchen. Kann man so etwas ernsthaft glauben?
Was viele nicht wissen: Nahrungsergänzungsmittel unterliegen nicht dem Arzneimittelrecht, sondern dem Lebensmittelrecht. Ein Wirksamkeitsnachweis muss bei der Zulassung somit nicht erbracht werden. Und mit einem Preis von ca. 50 Euro pro Monatsration ist das Produkt nicht gerade günstig - das Geld könnte besser in hochwertige Lebensmittel investiert werden
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale bei angeblichen Wundermitteln: Seien sie skeptisch! Vor allem, wenn:
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein