Erpresser missbrauchen offizielle Logos und erpressen Geldbeträge durch Verschlüsselung von PCs - Vollständige Wiederherstellung von betroffenen Rechnern selten möglich
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weisen auf eine neue und besonders dreiste Variante von Schadsoftware hin. Kriminelle versuchen damit, Geld von PC-Besitzern zu erpressen. Bei den Attacken werden die PCs von Betroffenen so verschlüsselt, dass eine vollständige Wiederherstellung aller Daten oft nicht möglich ist. Die Polizei und das BSI zeigen Schutzempfehlungen auf und geben konkrete Handlungshilfen für den Ernstfall.
Die neueste Variante der Schadsoftware, der so genannte
Windows-Verschlüsselungs-Trojaner, wird bundesweit über Spam-Mails
verbreitet. Die angeschriebenen Personen werden beispielsweise im Namen
einer Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet dazu verleitet, die beigefügten
Anhänge zu öffnen. Doch schon beim Öffnen des Anhangs wird der PC
verschlüsselt und Geld gefordert. Auch nach Bezahlen der Forderung, in
der Regel 100 Euro per Paysafecard oder 50 Euro per Ukash, wird die
Sperrung nicht aufgehoben. Vielmehr sind sämtliche Dateien auf dem PC so
verschlüsselt, dass auch die Wiederherstellung mit einer Rettungs-CD
(„Rescue Disk“) nur teilweise erfolgreich ist.
Immer wieder
tauchen neue Varianten dieser bereits seit 2011 bekannten Schadsoftware
auf. Um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen, missbrauchen die Erpresser
offizielle Logos von bekannten Unternehmen und Behörden. So wurden
bereits Logos des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei oder
verschiedener Softwareunternehmen zu betrügerischen Zwecken verwendet.
Eine andere Variante der Schadsoftware täuscht die Nutzer mit den Logos
des BSI und der Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU).
Kritisch sein und Anzeige erstatten
"Das BSI
sowie die anderen Behörden und Unternehmen sind nicht Absender dieser
Meldungen", betont BSI-Präsident Michael Hange. "Wir rechnen mit einer
weiteren Zunahme relevanter Schwachstellen und neuer Schadprogramme
beziehungsweise deren Varianten", führt Hange weiter aus. "Insofern wird
die Gefährdungslage tendenziell eher noch zunehmen. Mit
Standard-Schutzmaßnahmen lassen sich aber auch im privaten Umfeld
bereits 80 Prozent aller Cyber-Angriffe abwehren." Anwender sollten
daher stets auf aktuelle Virenschutzprogramme achten, sowie
Sicherheitsupdates für die von ihnen genutzte Software einspielen,
sobald diese von den Herstellern bereitgestellt werden. Die Programme
der im Markt bekannten Antivirensoftware-Hersteller erkennen in der
Regel die bekannten Varianten der Erpressungsschadsoftware und hindern
sie daran, den Rechner zu infizieren.
Das BSI und die
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes raten allen
Betroffenen, die geforderte Gebühr unter keinen Umständen zu bezahlen.
"Sollten Internet-Nutzer von einer der Erpressungsvarianten betroffen
sein, sollten sie umgehend Anzeige bei der nächstgelegenen
Polizeidienststelle erstatten", empfiehlt Professor Dr. Wolf Hammann,
Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes. "Eine Zahlung des geforderten Betrags führt nicht zu einer
Entschlüsselung des Rechners. Jeder sollte sich bewusst machen, dass
offizielle Stellen in dieser Form niemanden ansprechen und in dieser
Form kein Geld fordern würden", betont Hammann.
Eine Möglichkeit, einen durch Trojanerbefall gesperrten Rechner von
der Schadsoftware zu befreien, können Rettungs-CDs sein, die
beispielsweise die Anbieter von Antivirensoftware auf ihren Webseiten
zum Teil kostenfrei bereitstellen. Diese Rettungs-CDs müssen über einen
nicht infizierten Rechner heruntergeladen und auf den betroffenen
Rechner aufgespielt werden. Im Falle der neuesten Schadsoftware-Variante
empfehlen Polizei und BSI jedoch, sich an IT-Experten zu wenden, die
bei der Entschlüsselung des Rechners behilflich sein können. Darüber
hinaus bietet das Anti-Botnetz-Beratungszentrum auf seinem
Internet-Angebot unter https://www.botfrei.de/ eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Betroffene ihren Rechner reinigen können.
Schutzempfehlungen vor Schadsoftware
- Öffnen Sie niemals ungeprüft Dateianhänge. Ganz gleich, ob es sich
um scheinbar ungefährliche Dateien wie Bilder, Dokumente oder sonstige
Dateien handelt: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie sicherheitshalber
beim Absender nach.
- Oft verraten sich virenbehaftete E-Mails durch eine entweder leere oder neugierig machende Betreffzeile.
-
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie E-Mails mit fremdsprachigem Betreff
erhalten. Wenn Sie solche E-Mails unaufgefordert erhalten, sollten Sie
diese sofort löschen.
- Vermeiden Sie es, auf Links in unaufgefordert
zugesandten E-Mails zu klicken. Immer häufiger leiten diese auf
infizierte Webseiten; rufen Sie diese auf, können Sie Ihren Rechner
bereits mit Schadsoftware infizieren. Geben Sie die gewünschte
Internetadresse per Hand in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
-
Nehmen Sie regelmäßige Sicherheitsupdates (Backups) des Systems und des
Datenbestands vor, um im Fall einer Infektion mit Schadsoftware keine
Daten zu verlieren.
- Auch Anwendungsprogramme (z.B. Webbrowser,
Office-Programme, Adobe Reader, Java, Flash Player, Media Player u.a.)
sollten regelmäßig aktualisiert werden.
Weitere generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme abgerufen werden. Auf der Seite der Polizei unter finden sich zusätzliche Hinweise rund um das Thema Gefahren im Internet.
Pressemitteilung Polizeiliche Kriminalprävention
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