Donnerstag, 16. August 2012

Abwertige Äußerungen gegen Chef und Unternehmen auf Facebook

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier . Nun haben sich die Parteien mit einem Vergleich geeinigt:

Pressemitteilung Landesarbeitsgericht Hamm:

Landesarbeitsgericht Hamm: "Armseliger Saftladen und arme Pfanne von Chef" - Äußerungen auf dem Facebook-Profil eines Mitarbeiters - Parteien haben einen Vergleich abgeschlossen


Vor der 5. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzende: Kornelia Kania) wurde am 15.08.2012 ein Rechtsstreit verhandelt, in dem es um abfällige Äußerungen gegenüber der Arbeitgeberin auf der Facebook-Seite eines gekündigten Mitarbeiters ging. Insoweit wird auf die Presseerklärung vom 13.08.2012 Bezug genommen.

Die Parteien haben einen Vergleichsvorschlag, den das Gericht in der mündlichen Verhandlung unterbreitet hatte, angenommen. Nach dem sich herausstellte, dass der Mitarbeiter die beanstandeten Äußerungen schon vor geraumer Zeit aus dem Internet gelöscht hatte, verständigten sich die Parteien darauf, dass zukünftig herabwürdigende Äußerungen gegenüber der Arbeitgeberin unterlassen werden.

Landesarbeitsgericht Hamm, 15.08.2012

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