Kakerlaken im Zimmer sind kein Mangel - ADAC Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln
Wenn Bilder in Reisekatalogen oder im Internet mehr versprechen als
Hotel, Pool und Strand halten, dann ist die schönste Zeit des Jahres
schnell erledigt. Damit Urlauber wissen, wann eine Anzeige der Mängel
lohnt, hat der ADAC in seiner Tabelle zur Preisminderung bei
Reisemängeln über 270 Urteile rund um Mängel im Urlaub zusammengestellt.
Wer beispielweise ein Hotel bucht und dann, wegen Überbuchung statt im
luxuriösen Doppelzimmer auf einem Tauchboot schlafen muss, kann mit
einer 100prozentigen Rückerstattung des Reisepreises rechnen. Auch für
verschmutzte Pools oder Strände muss der Veranstalter zahlen. Fällt der
Urlaubsflieger zurück in die Heimat aus und Urlauber werden mittels
Schiff und Bus nach Hause gebracht, kann der Tagespreis für den
Rückreisetag komplett erstattet werden. Gepäckverlust gilt ebenfalls als
Mangel. In einem speziellen Fall kamen die Koffer der Reisenden erst
einen Tag vor der Rückreise am Urlaubsort an. Das Amtsgericht sprach
eine Preisminderung von 40 Prozent zu.
Ein paar Kakerlaken im Hotelzimmer gelten allerdings nicht als Mangel,
die müssen Urlauber hinnehmen. Auch für einen Affenbiss gibt es vom
Veranstalter kein Geld zurück. Im konkreten Fall wurde ein Urlauber in
der Hotelanlage von einem Affen gebissen und forderte 1 700 Euro
Schmerzensgeld und einen Teil des Reisepreises. Der Mann hatte, trotz
ausdrücklicher Warnungen, eine Banane aus dem Frühstücksraum
mitgenommen. Der Affe wollte das Obst und der Urlauber wurde gebissen.
Die Klage des Mannes wurde mit dem Hinweis auf das allgemeine
Lebensrisiko abgewiesen.
Generell gilt: Wer mit Leistungen des Reiseveranstalters nicht zufrieden
ist, muss zuerst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Dies sollte man
sich von der Reiseleitung bestätigen lassen. Außerdem wichtig:
Unabhängige Zeugen notieren. Sie sind vor Gericht glaubwürdiger als
mitreisende Familienangehörige. Nach Möglichkeit sollten die
aufgetretenen Mängel auf Fotos oder Videos festgehalten werden. Nach der
Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim
Reiseveranstalter geltend zu machen. Wer bummelt, geht leer aus.
Die aktuelle ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung, ist ab sofort im Internet unter www.adac.de/reisemaengel abrufbar.
Pressemitteilung ADAC
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