von der Einführung eines neuen Mindestfördersatzes. Wer zum Beispiel eine zwölf Quadratmeter große Solarwärmeanlage installiert, bekommt nun 1.500 Euro Zuschuss - trotz gleich gebliebener Fördersätze von 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
Ohne den neuen Mindestfördersatz wären bislang nur 1.080 Euro (12 mal 90 Euro pro Quadratmeter) auf das Konto geflossen. Übrigens: Auch beim Einbau von Biomassekesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung gelten fortan höhere Mindestfördersätze. Die neuen Förderungen gibt es nur für bereits bestehende Gebäude.
Zu dieser Basisförderung winkt obendrein noch ein Kombinationsbonus von 500 Euro – vorausgesetzt, es wird mit der Installation der Solaranlage zugleich auch die alte Heizung durch einen modernen Brennwertkessel ersetzt. Alternativ können Hausbesitzer auch auf eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe umsteigen. Doch aufgepasst: Den Zusatzbonus gibt’s nur, wenn der Installateur-Betrieb nach dem Einbau der neuen Heizung einen hydraulischen Abgleich vornimmt. Dieser stellt sicher, dass die Anlage richtig eingestellt wird – was wiederum Energie und damit Kosten spart.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Berlin