Montag, 26. August 2013

Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen

 Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, durch den Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, zukünftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden. Denn bei der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen werden den Betroffenen oft Anwaltskosten von weit über 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu: „Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt“. Selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern wurde in der Vergangenheit Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt. Quelle: vz Hamburg

Hier können Sie den Beschluß kostenlos herunterladen (PDF, 3 Seiten, 177 KB): Beschluss des Amtsgerichts Hamburg zu Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen

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