Die Gebühren für den Notar beim Kauf einer Immobilie sind ab August gestiegen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Verbraucher jetzt erst recht eine umfassende Beratung von ihrem Notar fordern sollten - denn die Beurkundung eines Vertrages ist keine reine Formsache. .
Die Erfahrungen vieler Beratungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zeigen, dass der Grundsatz des § 17 des Beurkundungsgesetzes scheinbar nicht immer von den Notaren berücksichtigt wird. Dieser § 17 des Beurkundungsgesetzes beinhaltet, dass der Notar den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und die Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben soll. Ganze Meldung mit weiteren Details: vz Schleswig-Holstein
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