Das Bundesverfassungsgericht (BGH) hat aktuell entschieden, wie umfassend Versorger ihre Gaskunden über Preiserhöhungen unterrichten müssen und unter welchen Voraussetzungen Verbraucher Rückzahlungsansprüche geltend machen können. Dies betrifft Gaskunden, die einen Sondervertrag abgeschlossen haben. Gasversorgen müssen demnach ihre Kunden genau und für jedermann verständlich über die Gründe und den Umfang der Gaspreiserhöhung informieren. Zudem muss dem Verbraucher bei Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Werden diese Kriterien in der entsprechenden Preisänderungsklausel nicht erfüllt, ist sie unwirksam.
Leider: die Richter entschieden auch, dass nicht alle Kunden einen automatischen Rückzahlungsanspruch auf das Zu-Viel-Gezahlte haben - sondern nur diejenigen, die gegen die Erhöhung Widerspruch eingelegt haben. Diese Verbraucher können nun ihren
Rückforderungsbetrag gegenüber ihrem Energieversorger geltend machen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät allen Gaskunden, ihren Vertrag zu prüfen und vorsorglich Widerspruch gegen die Preiserhöhungen der letzten drei Jahre einzulegen. Stellt sich dann heraus, dass die Erhöhung unwirksam ist, kann man eine entsprechende Erstattung durch den Versorger verlangen. Eine andere Möglichkeit bei einer Erhöhung ist, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Quelle: vz Schleswig-Holstein
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...