Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, hatte der Energiekonzern RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können. Nun muss er unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden (Az.: VIII ZR 162/09). Quelle und ganze Mitteilung: vz Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 1. August 2013
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