Im Hochsommer gibt es oft extreme Wetterphänomene. Hohe Temperaturen im Wechsel mit heftigen Gewittern samt Hagel, Sturm und Blitz. In der Regel deckt die Teilkasko-Versicherung die Schadenskosten für Schäden am Auto durch solche Unwetter ab. Der ADAC mahnt aber, dass sich Fahrzeughalter vor dem Besuch in der Autowerkstatt zuerst an ihre Versicherung wenden sollten.
Bevor ein beispielsweise durch Hagelkörner beschädigter Wagen in die Werkstatt gebracht wird, muss sich der Fahrzeughalter mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Es kann sein, dass im Leistungsumfang eine Werkstattbindung vereinbart ist. Der Versicherte muss dann die Kfz-Werkstatt ansteuern, die die Gesellschaft vorgibt. Auch muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Einen eigenen Sachverständigen darf der Versicherte (anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden) nicht einschalten. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens oder die Art der Reperaturdurchführung, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen. Quelle: ADAC
Freitag, 9. August 2013
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