Beim Kauf eines Neugerätes wie z.B Laptop, Kühlschrank, Waschmaschine etc. bieten die Verkäufer häufig gegen Aufpreis noch zusätzliche "Garantieverlängerungen" an. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern eher von solchen Angeboten ab.
Denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei in den meisten Fällen um eine Versicherung. Mit diesen Elektrogeräteversicherungen oder Reparaturversicherungen sollen Reparaturkosten oder anderweitige Schäden z.B. in Folge von Diebstahl abgedeckt werden, sowie die gesetzliche Gewährleistung verlängert werden.
Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. dazu: "Die meisten Schäden, die an Elektrogeräten entstehen können, sind jedoch schon über die gesetzliche Gewährleistung, eine möglicherweise bestehende Herstellergarantie oder auch über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Elektrogeräteversicherung häufig nur auf den Zeitwert des Geräts begrenzt sind. Nicht selten beinhalten die Versicherungsbedingungen auch eine Eigenbeteiligung im Schadensfall oder Wartezeiten bis zum Eintritt der Versicherung".
Die Verbraucherzentrale erklärt weiter, dass die Reparaturkosten oftmals erst dann übernommen werden, wenn weder gegen den Händler Gewährleistungs- noch gegen den Hersteller Garantieansprüche bestehen: In der Regel also erst nach zwei Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sind dann aber schon zwei Jahre lang Monat für Monat Prämien in die Elektrogeräteversicherung eingezahlt worden.
Ein Beispiel aus der Praxis der Verbraucherzentrale: Frau R. aus Nordhausen hatte sich ratsuchend an die Beratungsstelle Nordhausen gewandt. Frau R. wollte ihre Geräteversicherung für eine Waschmaschine in Anspruch nehmen. Diese verweigerte jedoch mit Verweis auf Ihre Versicherungsbedingungen die Leistung.
Es kann auch sein, dass die Fahrkosten für den Reparaturdienst von der Reparaturversicherung nicht abgedeckt werden. Eventuell muss der Verbraucher bei einem Austausch des Gerätes auch ein gebrauchtes Modell akzeptieren.
Unter dem Strich resümiert Andreas Behn: Das Geld für eine "Garantieverlängerung" kann man sich in den meisten Fällen sparen. Im individuellen Einzelfall, z.B. bei teuren Geräten, auf die man dringend angewiesen ist, könnte sie zwar nützlich sein, die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät jedoch, vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Bestehende Elektrogeräte- oder Reparaturversicherungen können zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt werden. Zudem bestehen Sonderkündigungsrechte im Schadensfall und bei Preiserhöhungen.
Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...