Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass nicht rauchende Häftlinge ihre Gefängniszelle nicht mit Rauchern teilen müssen.
Der konkrete Fall: ein nichtrauchender Strafgefangener, der ansonsten seine Haft in Süddeutschland verbüßte, musste vier Tage mit Rauchern in einer Gemeinschaftszelle in der Justizvollzugsanstalt Essen auf einen Gerichtstermin beim Amtsgericht Gelsenkirchen warten.
Der Häftling beantragte, seine Unterbringung mit Rauchern für rechtswidrig zu erklären. Zuerst wurde dies von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen abgewiesen. Begründung: der Mann hätte zuvor eine Einzelzelle oder Nichtraucherzelle beantragen müssen.
Die vom Strafgefangenen gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer eingelegte Rechtsbeschwerde hatte Erfolg: das Oberlandesgericht Hamm gab ihm Recht. Das nordrhein-westfälische Nichtrauchergesetz verbiete das Rauchen in einem Haftraum, in dem Nichtraucher seien. Ausnahme: Wenn der gemeinsamen Unterbringung mit Rauchern ausdrücklich zugestimmt werde.
Rechtskräftiger Beschluss des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.07.2014
1 Vollz (Ws) 135/14
Quelle mit weiteren Einzelheiten: Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Das ganze Urteil dazu: Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 135/14
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