Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen im Mai für unzulässig erklärt hat.
Die Verbraucherzentrale erklärt dazu: Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. (Die Verbraucherzentrale hat dazu auch einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt.) Bitte beachten Sie außerdem, dass zum 31. Dezember 2014 eine Vielzahl der Erstattungsansprüche verjähren.
Quelle, mehr Infos darüber und auch den Link zum Musterbrief finden Sie hier: vz Baden-Württemberg / Verjährungsfrist bei Bearbeitungsentgelten von Krediten
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...