Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen im Mai für unzulässig erklärt hat.
Die Verbraucherzentrale erklärt dazu: Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. (Die Verbraucherzentrale hat dazu auch einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt.) Bitte beachten Sie außerdem, dass zum 31. Dezember 2014 eine Vielzahl der Erstattungsansprüche verjähren.
Quelle, mehr Infos darüber und auch den Link zum Musterbrief finden Sie hier: vz Baden-Württemberg / Verjährungsfrist bei Bearbeitungsentgelten von Krediten
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