Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Infos darüber erstellt, was Hausrats-
versicherungen im Falle eines Wohnungseinbruchs abdecken.
Auch noch sehr wichtig: die Einbruchsopfer haben ebenfalls Pflichten - ansonsten riskieren sie, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt. Mehr dazu hier: Wohnungseinbruch: Was die Hausratversicherung leistet
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