Montag, 10. Dezember 2018

Der Zoll informiert: Weihnachtsgeschenke aus dem Onlinehandel

Der Onlinehandel ist besonders auch in der Vorweihnachtszeit beliebt. So kann man bequem von daheim aus via Internet Weihnachtsgeschenke einkaufen.

Was viele Besteller nicht wissen: wenn Ware von einem Drittland aus in die EU geliefert wird, können darauf noch zusätzlich die Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern anfallen. Ein vermeintliches Schnäppchen kann so ziemlich teuer werden.

Der Zoll erklärt hier, wie hoch die zusätzlichen Kosten in solchen Fällen werden können und was Online-Besteller sonst noch wissen sollten: Weihnachtsgeschenke im Onlinehandel

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