Mittwoch, 12. Dezember 2018

Online-Shopping: Vorsicht vor Fake-Shops in der Vorweihnachtszeit

Weihnachtsgeschenke online zu kaufen wird immer beliebter. Die Polizeiliche Kriminalprävention macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für ihre Machenschaften nutzen.

Betrüger bieten über so genannte Fake-Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen, entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis an oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Oft täuschen sie Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Fake-Shops geworden zu sein, beachten Sie die Tipps der Polizei:
  • Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

  • Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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