Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid eingeschränkt werden.
Es gibt dazu auch schon einen Gesetztenwurf, der besagt, dass solche Fahrverbote künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in
den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft überschritten wird. (Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.)
Obendrein soll es Ausnahmen von den Verkehrsverboten geben: Dies betrifft
Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI,
bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete
Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge
(2,8 bis 7,8 Tonnen).
Die Bundesregierung hat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" erklärt.
Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, hib 972/2018
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