Mittwoch, 19. Dezember 2018

Umweltbundesamt: Umweltverträglichkeit von Software ist jetzt messbar

Bislang gelten die gesetzliche Anforderungenn an die Mindesteffizienz nur für die IT-Hardware (Smartphones / Tablets, Laptops oder Computer).

Allerdings hat die Software mindestens einen ähnlich großen Einfluss auf die Energie- und Hardwareeffizienz der Informationsverarbeitung. Jüngste Beispiele zeigen den Einfluss von Softwareupdates auf die Begrenzung der Nutzungsdauer oder auf den plötzlich gestiegenen Energieverbrauch, weil das Gerät nicht mehr in den Energiesparmodus geht.


Um die Vergleichbarkeit von Softwareprodukten sicherzustellen, hat das Umweltbundesamt (UBA) Standardnutzungsszenarien, eine Messmethode und unterstützende Werkzeuge entwickelt. Mit deren Hilfe ist es erstmalig möglich, den Anteil der Software am Energieverbrauch und der Inanspruchnahme von Hardware zu messen.

Insgesamt wurden 76 Einzelkriterien in drei Bereichen untersucht: Ressourceneffizienz, Einfluss auf die Dauer der Hardwarenutzung und Nutzungsautonomie, also bspw. die Quelloffenheit der Software.

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Quelle: UBA

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