Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht darauf aufmerksam, dass nach Verkehrsunfällen Ertrinken die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter ist. Noch weitaus höher ist die Zahl der „Beinahe-Ertrinkungsunfälle“ mit nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.
Die BZgA empfiehlt daher, dass Kinder ab einem Alter von etwa vier Jahren schwimmen lernen sollten. Bis sie „wassersicher“ sind, ist immer erhöhte Aufmerksamkeit durch Aufsichtspersonen wichtig.
Auch bei der Nutzung von Schwimmhilfen wie
Schwimmflügeln, -brettern oder Schwimmkissen ist Vorsicht geboten: Sie können die
ersten Versuche im Wasser zwar erleichtern, eine wirkliche Unterstützung
beim Schwimmenlernen sind sie allerdings nicht.
Sie bieten zudem keine
ausreichende Sicherheit und sollten auf jeden Fall gemäß den
Sicherheits-anforderungen der europäischen Norm EN 13138 geprüft und
entsprechend gekennzeichnet sein.
Luftmatratzen, Reifen oder
aufblasbare Wassertiere sind Spielzeug und keine Schwimmhilfen. Kinder
können damit leicht abtreiben und in tiefes Wasser geraten.
Erfolgreich
schwimmen können, bedeutet nicht nur, sich sicher und gut über Wasser
halten zu können. Kinder sollten auch wissen, was am und im Wasser
erlaubt ist und was nicht. Kinder sollten in konkreten Situationen immer
wieder an wichtige Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert
werden und von Anfang an mit den Baderegeln der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) vertraut sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema von der BZgA unter:
Quelle: BZgA
Samstag, 3. August 2019
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