Samstag, 3. August 2019

BZgA empfiehlt: Kinder sollten früh schwimmen lernen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht darauf aufmerksam, dass nach Verkehrsunfällen Ertrinken die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter ist. Noch weitaus höher ist die Zahl der „Beinahe-Ertrinkungsunfälle“ mit nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen.

Die BZgA empfiehlt daher, dass Kinder ab einem Alter von etwa vier Jahren schwimmen lernen sollten. Bis sie „wassersicher“ sind, ist immer erhöhte Aufmerksamkeit durch Aufsichtspersonen wichtig.

Auch bei der Nutzung von Schwimmhilfen wie Schwimmflügeln, -brettern oder Schwimmkissen ist Vorsicht geboten: Sie können die ersten Versuche im Wasser zwar erleichtern, eine wirkliche Unterstützung beim Schwimmenlernen sind sie allerdings nicht.

Sie bieten zudem keine ausreichende Sicherheit und sollten auf jeden Fall gemäß den Sicherheits-anforderungen der europäischen Norm EN 13138 geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein.


Luftmatratzen, Reifen oder aufblasbare Wassertiere sind Spielzeug und keine Schwimmhilfen. Kinder können damit leicht abtreiben und in tiefes Wasser geraten.

Erfolgreich schwimmen können, bedeutet nicht nur, sich sicher und gut über Wasser halten zu können. Kinder sollten auch wissen, was am und im Wasser erlaubt ist und was nicht. Kinder sollten in konkreten Situationen immer wieder an wichtige Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden und von Anfang an mit den Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) vertraut sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema von der BZgA unter:

Quelle: BZgA

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