und der Befreiung von Kita-Gebühren für mehr Familien weitere Bestandteile des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten, von denen Kinder in Familien ohne oder mit kleinen Einkommen profitieren sollen:
- Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie etwa Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Lernsoftware steigt von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
- Der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule steigt von 10 auf 15 Euro.
- Das Essensgeld für das Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
- Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
- Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.
- Der Verwaltungsaufwand für die Familien verringert sich: Kosten, zum Beispiel für Ausflüge und Fahrten, können von Schulen und Kitas künftig gesammelt mit dem zuständigen Träger abgerechnet werden.
Zusätzlich werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.
Weitere Informationen bietet das zentrale Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend