Samstag, 31. August 2019

Stalking ist kein Kavaliersdelikt

Die Polizeiliche Kriminalprävention informiert: Stalking ist kein Kavaliersdelikt.

Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft - man spricht auch von Deeskalationshaft - vorliegen kann.

Hintergrund: Studien zufolge sind zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen; das trifft demnach jeden achten Bürger - wobei die Dunkelziffer allerdings weitaus höher einzuschätzen ist. Die meisten Stalker sind Männer, die häufigsten Opfer Frauen. In acht von zehn Fällen sind Stalker Ex-Partner.


In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können.

Dabei können die von der stalkenden Person den Betroffenen entgegengebrachten "Gefühle" "positiv" (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein. "Positive" Gefühle können auch ins Negative umschlagen.

Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte können zum Täter werden. Nur selten ist die stalkende Person dem Opfer völlig unbekannt.

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf. Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich darum nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

„Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen. Denn Öffentlichkeit kann auch schützen“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Weitere Infos mit Tipps für Betroffene:

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