Montag, 26. August 2019

E-Scooter: Nutzungsbedingungen der Verleiher genau ansehen

Kaum ist die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten, schon werden die ersten Großstädte von E-Scootern überschwemmt. Die Unternehmen kommen dabei häufig aus dem Ausland.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät daher dringend, sich die Nutzungsbedingungen der einzelnen Verleiher genau anzusehen; gerade bei Anbietern aus dem Ausland finden sich nicht selten zu weitgehende Haftungsausschlüsse oder eine verbraucherunfreundliche Rechts- und Gerichtswahl.

Sollte es zu Streitigkeiten bei einer Schadensregulierung kommen, können Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung bekommen .

Grundsätzlich sind Anbieter verpflichtet, eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen zu erwerben. Für die am Markt vorhandenen E-Roller sollte also eine Haftpflichtversicherung bestehen. Eine ausreichende Abdeckung ist wichtig, weil die eigene Privathaftpflichtversicherung Unfälle mit E-Rollern normalerweise nicht abdeckt.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt: Neben dem Abchecken der Nutzungsbedingungen vor der Abfahrt mit dem E-Scooter stets prüfen, ob tatsächlich eine gültige Versicherungsplakette angebracht ist und die Lichter und Bremsen richtig funktionieren.

Quelle: vz Bayern

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