Wer als Webseitenbetreiber den Facebook-Button "Gefällt mir" einbindet / einbinden lässt, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein.
Dagegen ist er grundsätzlich nicht für die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook verantwortlich.
Dies urteilte der Europäische Gerichtshof am 29.07.2019. Quelle und komplette Pressemitteilung mit weiteren Details (PDF, 215 KB): Europäischer Gerichtshof, Pressemitteilung Nr. 99/19
Hintergrund: Durch den "Gefällt mir“-Button liest Facebook schon bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch mit. Das passiert unabhängig davon, ob der Seitenbesucher überhaupt Facebook-Mitglied ist oder nicht. Über diesen Vorgang wurde bislang oft weder informiert noch willigten die Nutzer in die Datenübermittlung ein. Dies dürfte sich in Zukunft dank dieses Urteils ändern.
Siehe auch diesen Artikel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
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