Mittwoch, 29. April 2020

Beschluss empfiehlt behutsamen und stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

Aufgrund eines Beschlusses empfehlen die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes, in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen:

Von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4).

Allerdings auch immer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens direkt vor Ort in den jeweiligen Ländern; wobei leitend sein soll, dass das Infektionsgeschehen weiterhin verlangsamt wird und im Fall von Infektionen alle Betroffenen umgehend identifiziert werden können.

In einem ersten Schritt soll die Betreuung für Kinder, die besondere Hilfestellung brauchen, geöffnet werden.

Eine Rolle spielen auch die besonderen Betreuungsbedarfe der Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist, von Alleinerziehenden sowie von Eltern, die zum Beispiel körperliche oder psychische Beeinträchtigungen haben.

Quelle und weitere Details:

 ➜ Bundesfamilienministerium / Stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

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