Aufgrund eines Beschlusses empfehlen die für
Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister,
Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes, in den
kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und
entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in
die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen:
Von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte
Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum
vollständigen Regelbetrieb (4).
Allerdings auch immer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens direkt vor Ort in den
jeweiligen Ländern; wobei leitend sein soll, dass das Infektionsgeschehen weiterhin verlangsamt wird und im Fall von
Infektionen alle Betroffenen umgehend identifiziert werden können.
In einem ersten Schritt soll die Betreuung für Kinder, die besondere Hilfestellung brauchen, geöffnet werden.
Eine Rolle spielen auch die besonderen Betreuungsbedarfe der Eltern, deren Tätigkeit für die
Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen
Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist, von Alleinerziehenden
sowie von Eltern, die zum Beispiel körperliche oder psychische
Beeinträchtigungen haben.
Quelle und weitere Details:
➜ Bundesfamilienministerium / Stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung
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