Mittwoch, 15. April 2020

Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

Die Deutsche Bundesregierung hat die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie veröffentlicht.

U.a. steht darin, dass Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt bleiben und dass ab dem 4. Mai 2020 Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden können.

Das komplette Dokument kann hier im Original-Wortlaut heruntergeladen werden (PDF, 120 KB):
bundesregierung.de/beschluss-bund-laender-data.pdf

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